Land fördert Digitalisierung von Kleinstunternehmen
WAS wird gefördert:
- der Internetauftritt des Unternehmens
- Beratungen und Schulungen
- der Einsatz von E-Commerce und des elektronischen Handels
- die Verwaltung von sozialen Medien sowie digitaler Kommunikationsmodelle
- die Einführung digitaler Technologien und Prozesse zur Umsetzung und Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen
- der Ankauf und die Optimierung von Software
WIE wird gefördert:
- Die oben genannten Leistungen werden mit bis zu 60% der zulässigen Ausgabe im Rahmen der De-Minimis-Regelung bezuschusst
- Die Mindestausgabe liegt bei 2000 Euro, die Höchstausgabe bei 10.000 Euro je Antrag
WER wird gefördert:
- Für Kleinstunternehemen bis zu 5 Mitarbeitern
- Eingetragen in der Handelskammer im Sektor: Handwerk, Industrie, Handel, Tourismus, Dienstleitung
WANN wird gefördert:
- Jedes Unternehmen kann im Zeitraum 2022/23 einen Antrag stellen. Dieser ist bis zum 31. Oktober des Jahres einzureichen, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.
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