Land fördert Digitalisierung von Kleinstunternehmen

WAS wird gefördert:

  • der Internetauftritt des Unternehmens
  • Beratungen und Schulungen
  • der Einsatz von E-Commerce und des elektronischen Handels
  • die Verwaltung von sozialen Medien sowie digitaler Kommunikationsmodelle 
  • die Einführung digitaler Technologien und Prozesse zur Umsetzung und Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen
  • der Ankauf und die Optimierung von Software

 

WIE wird gefördert:

  • Die oben genannten Leistungen werden mit bis zu 60% der zulässigen Ausgabe im Rahmen der De-Minimis-Regelung bezuschusst
  • Die Mindestausgabe liegt bei 2000 Euro, die Höchstausgabe bei 10.000 Euro je Antrag

 

WER wird gefördert:

  • Für Kleinstunternehemen bis zu 5 Mitarbeitern
  • Eingetragen in der Handelskammer im Sektor: Handwerk, Industrie, Handel, Tourismus, Dienstleitung

 

WANN wird gefördert:

  •  Jedes Unternehmen kann im Zeitraum 2022/23 einen Antrag stellen. Dieser ist bis zum 31. Oktober des Jahres einzureichen, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.

 

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